Scheidung aus Aserbaidschan in Deutschland anerkennen lassen

Von Irada Abbasova, allgemein ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin für Aserbaidschanisch und Deutsch
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Wer in Aserbaidschan geschieden wurde und in Deutschland erneut heiraten oder den Familienstand eintragen lassen möchte, braucht in vielen Fällen eine förmliche Anerkennung der Scheidung. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 107 FamFG). Für das Verfahren werden die aserbaidschanischen Unterlagen mit einer Übersetzung durch eine in Deutschland zugelassene Übersetzerin verlangt.

Wann ist eine Anerkennung nötig?

Ausländische Entscheidungen in Ehesachen werden in Deutschland nur anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen vorliegen. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates entschieden hat, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben. Ob diese Ausnahme in Ihrem Fall greift, klärt das Standesamt oder die Landesjustizverwaltung.

Welche Unterlagen werden verlangt?

Die genaue Liste legt das zuständige Bundesland fest. Häufig verlangt werden:

  • Antragsformular der Landesjustizverwaltung
  • Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Eheschließung
  • Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
  • Ausweisdokumente der Ehegatten
  • Übersetzungen aller aserbaidschanischen Dokumente

Wer darf die Unterlagen übersetzen?

Verlangt wird in der Regel eine Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten bzw. beeidigten oder ermächtigten Übersetzer. Als vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main allgemein ermächtigte Übersetzerin für Aserbaidschanisch fertige ich solche Übersetzungen an; sie werden in allen Bundesländern anerkannt.

Legalisation oder Apostille?

Für Urkunden aus Aserbaidschan wird je nach Behörde eine Legalisation oder eine Apostille verlangt. Klären Sie das vor der Antragstellung mit der Landesjustizverwaltung, damit Sie die Originale nicht zweimal beschaffen müssen.

So gehen Sie vor

  • Bei der Landesjustizverwaltung Ihres Bundeslandes die aktuelle Unterlagenliste anfordern
  • Originale aus Aserbaidschan beschaffen und klären, ob eine Legalisation oder Apostille nötig ist
  • Mir die Dokumente als Scan schicken: Sie erhalten ein Angebot mit Preis und Termin
  • Antrag mit Originalen und beglaubigten Übersetzungen einreichen

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag auf Anerkennung?

Bei der Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In vielen Ländern ist das der Präsident oder die Präsidentin des Oberlandesgerichts. Das Standesamt nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Muss die Übersetzung in meinem Bundesland angefertigt werden?

Nein. Übersetzungen einer in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzerin werden in allen Bundesländern anerkannt.

Wie viel kostet die Übersetzung eines Scheidungsurteils?

Das hängt vom Umfang des Urteils ab. Schicken Sie mir einen Scan, dann erhalten Sie einen verbindlichen Preis.

Offizielle Quellen

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Behörde.

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